Kann mein Kind bei Windpocken in den Kindergarten?

Eine Windpocken-Erkrankung ist in der Regel mit Fieber, einem stark juckenden Exanthem (Hautausschlag) und einem allgemein schlechten Wohlbefinden verbunden. Schon allein deshalb sollte das Kind bei einer Infektion zu Hause bleiben und sich in aller Ruhe auskurieren.

Besuch von Gemeinschaftseinrichtungen bei Windpocken verboten
Davon einmal abgesehen besteht gemäß § 34 Abs. 1 IfSG (Infektionsschutzgesetz) absolutes Schulverbot bei Windpocken. Dieses Schulverbot betrifft ebenso den Besuch von Kindertageseinrichtungen oder anderen Gemeinschaftseinrichtungen, in denen das erkrankte Kind Kontakt zu Mitmenschen hat. Auf diese Weise soll vor allem eine epidemische Ausbreitung verhindert werden, dessen Wahrscheinlichkeit durch die hohe Ansteckungsfähigkeit gegeben ist.

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